[ Auszug: Die Reederei wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr
Vermögen aufgelöst. Wird das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners
eingestellt o ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]